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AUSLANDSGRUPPEN-VERSICHERUNG

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Sie beschäftigen auch Mitarbeiter im Ausland?

Wussten Sie eigentlich, dass Sie als Arbeitgeber für alle Krankheitskosten aufkommen müssen, die im Rahmen von Dienstreisen oder Entsendungen
Ihrer Mitarbeiter entstehen?

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)


§ 17 Leistungen bei Beschäftigung im Ausland

(1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken oder
bei denen Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft erforderlich sind,
erhalten die ihnen nach diesem Kapitel zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber…

N

Die Lösung

Gesundheitskonzepte HEALTH FOR ALL®

Auslandsgruppenversicherung

 

Kurzfristige Aufenthalte / Dienstreisen

Speziell für den Bedarf bei Auslandsdienstreisen von bis zu 91 Tagen: Weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz.

Wir versichern das Risiko für die Krankheitskosten, ohne aufwendiges Meldeverfahren gegen einen Pauschalbeitrag. Schnell, einfach und günstig.

haken Weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz – speziell für den Bedarf bei Auslandsdienstreisen von bis zu 91 Tagen

haken Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz bis zu 365 Tagen vereinbart werden

haken Keine zeitraubenden Formalitäten durch den Verzicht auf die namentliche Anmeldung

haken Mitreisende Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder können mitversichert werden

haken Keine Wartezeiten; der Versicherungsschutz besteht ab Aus-/Einreise bis zur Rückkehr

haken Es besteht weltweiter Versicherungsschutz

haken Freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses

haken Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus ohne Kilometerbegrenzung

haken 100% Absicherung bei allen wichtigen Leistungen

haken Besonders familienfreundliche Leistungen

Langfristige Aufenthalte / Entsendungen für Expats

Für längerfristige Auslandsaufenthalte über 91 Tage:

haken Mitreisende Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder können mitversichert werden

haken Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz besteht ab Ausreise bis zur Rückkehr

haken Es besteht weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung

haken Vorübergehende Inlandsaufenthalte bis zu drei Monaten sind mitversichert

haken Freie Wahl des Arztes bzw. Krankenhauses

haken Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus ohne Kilometerbegrenzung

haken Freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses

haken 100%ige Absicherung bei allen wichtigen Leistungen

haken Besonders familienfreundliche Leistungen
   

 für Impats

haken Mitreisende Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder können mitversichert werden

haken Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz besteht ab Einreise bis zur Rückkehr

haken Es besteht weltweiter Versicherungsschutz

haken Freie Wahl des Arztes bzw. Krankenhauses

haken Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus ohne Kilometerbegrenzung

haken 100%ige Absicherung bei allen wichtigen Leistungen

haken Die Tarife sind arbeitgeberzuschussfähig im Sinne des § 257 SGB V und dienen zur Erfüllung der Pflicht zur Versicherung gemäß § 193 Abs. 3 VVG