Internationale AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG
Sie beschäftigen auch Mitarbeiter im Ausland?
Wussten Sie eigentlich, dass Sie als Arbeitgeber für alle Krankheitskosten aufkommen müssen, die im Rahmen von Dienstreisen oder Entsendungen Ihrer Mitarbeiter entstehen?
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
§ 17 Leistungen bei Beschäftigung im Ausland
(1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft erforderlich sind,
erhalten die ihnen nach diesem Kapitel zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber…
Die Lösung
Internationale Krankenversicherungskonzepte HEALTH FOR ALL®
– keine Mindestpersonenzahl erforderlich
– keine Wartezeiten
– Weltweiter Krankenversicherungsschutz
– 24h-Service in über 20 Sprachen
– Verwaltungsarme Prozesse
Kurzfristige Aufenthalte / Dienstreisen
NEU: Homeoffice im Ausland / Workation
Speziell für den Bedarf bei Auslandsdienstreisen von bis zu 91 Tagen: Weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz.
- Wir versichern das Risiko für die Krankheitskosten, ohne aufwendiges Meldeverfahren gegen einen Pauschalbeitrag. Schnell, einfach und günstig.
- Weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz – speziell für den Bedarf bei Auslandsdienstreisen von bis zu 91 Tagen
- Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz bis zu 365 Tagen vereinbart werden
- Keine zeitraubenden Formalitäten durch den Verzicht auf die namentliche Anmeldung
- Mitreisende Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder können mitversichert werden
- Keine Wartezeiten; der Versicherungsschutz besteht ab Aus-/Einreise bis zur Rückkehr
- Es besteht weltweiter Versicherungsschutz
- Freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses
- Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus ohne Kilometerbegrenzung
- 100% Absicherung bei allen wichtigen Leistungen
- Besonders familienfreundliche Leistungen
Langfristige Aufenthalte /
Entsendungen für Expats
Für längerfristige Auslandsaufenthalte über 91 Tage:
- Mitreisende Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder können mitversichert werden
- Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz besteht ab Ausreise bis zur Rückkehr
- Es besteht weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
- Vorübergehende Inlandsaufenthalte bis zu drei Monaten sind mitversichert
- Freie Wahl des Arztes bzw. Krankenhauses
- Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus ohne Kilometerbegrenzung
- Freie Wahl des Arztes bzw. des Krankenhauses
- 100%ige Absicherung bei allen wichtigen Leistungen
- Besonders familienfreundliche Leistungen
für Impats
- Mitreisende Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder können mitversichert werden
- Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz besteht ab Einreise bis zur Rückkehr
- Es besteht weltweiter Versicherungsschutz
- Freie Wahl des Arztes bzw. Krankenhauses
- Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus ohne Kilometerbegrenzung
- 100%ige Absicherung bei allen wichtigen Leistunge
- Die Tarife sind arbeitgeberzuschussfähig im Sinne des § 257 SGB V und dienen zur Erfüllung der Pflicht zur Versicherung gemäß § 193 Abs. 3 VVG