Die Verschaffung von betrieblichen Krankenversicherungsschutz unterliegt als Sachbezug der Freigrenze 50 Euro /Monat i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Zum 1. Januar gilt die neue Freigrenze für Sachbezug. Sie steigt von 44 € auf 50 €.
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