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Mein Anliegen zur betrieblichen Gesundheitsversorgung stieß im Bundesministerium der Finanzen in Berlin auf offene Ohren.

Heute mal keine übliche Pressemitteilung, sondern mein aktuelles Erlebnis als Geschichte:

Im Mai dieses Jahres besuchte ich in Berlin einen Empfang. In diesem Rahmen hatte ich die Gelegenheit, den Bundesfinanzminister Christian Lindner persönlich zu treffen und kurz auf eine Thematik anzusprechen, die mich schon seit Jahren beschäftigt: meine Position über die Divergenz in der steuerrechtlichen Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV).

Ich war sehr überrascht, dass ich tatsächlich einen Termin bekommen habe. Das ist etwas Besonderes. Es war sogar der ausdrückliche Wille des Ministers, dass sich sein Leiter der Steuerabteilung Zeit und Gehör für mein Anliegen nimmt. Es wurde sogar eine Terminverschiebung möglich gemacht und ich durfte eine Begleitperson mitbringen.

Es war ein sehr angenehmes Gespräch. Christian Lindner signalisierte dabei seine Bereitschaft zu einem weiterführenden Austausch. Ehrlich gesagt, war ich mir nicht sicher, ob das lediglich ein schnell verblassendes Versprechen war. Man kennt schließlich schnelle Zusagen in der Politik.

Der Bundesminister hat Wort gehalten! Das Ministerbüro hat mich tatsächlich zum fachlichen Dialog nach Berlin in das Bundesfinanzministerium eingeladen.

Am 13.09. folgte ich der Einladung ins BMF nach Berlin. An meiner Seite Frank Kettnaker (Vorstand ALH-Gruppe). Das Gespräch fand statt mit Dr. Weith, Leiter der Steuerabteilung Bundesministerium der Finanzen, in Begleitung von zwei seiner Mitarbeitenden des BMF. Wir saßen im Gespräch. Eines war sicher: Der Bundesminister hat Wort gehalten.

Wie ist der Termin verlaufen?

Zunächst schilderte ich meine Erfahrungen als bKV-Spezialmakler aus täglichen Gesprächen mit Personalverantwortlichen. Die Ausgangssituation: Arbeitgeber sind überzeugt von den Mehrwerten einer bKV und in Unternehmen ist die Bereitschaft vorhanden, mit bKV in die Gesundheitsversorgung der Mitarbeitenden zielgerichtet und wirkungsvoll investieren zu wollen. Doch dann folgt die Einordnung der aktuellen Rechtslage zur steuerrechtlichen Behandlung von Betriebsausgaben zu arbeitgeberfinanzierter bKV.

Die bKV ist steuer- und sozialversicherungsfrei möglich im Sinne § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG als Sachbezug. Alternativ kann die Pauschalversteuerung gemäß § 40 EstG oder nach §37b EstG genutzt werden. In der Folge bedeutet die Pauschalierung für Unternehmen jedoch Bürokratie durch diverse Auflagen (bspw. Anmeldung beim Betriebsstätten Finanzamt, …).

Daher ist aus Arbeitgebersicht die Verwendung der bKV als Sachbezug erster Wahl zu bevorzugen. Die Freigrenze in Höhe bis zu max. 50 Euro monatlich gilt allerdings für eine Vielzahl an Sachleistungen und ist daher in vielen Fällen bereits ausgeschöpft. Oft gehört: Der bereits vorhandene Tankgutschein als Benefit.

Diese steuerrechtliche Einordnung in den Sachbezug mit der Begrenzung auf 50 Euro ist in der Praxis oftmals die Wachstumsbremse der Mitarbeitergesundheit als Arbeitgeberfinanzierte Kollektivzusage.
Genau aus dieser Herausforderung heraus vertrete ich die Position „Tankgutschein und bKV im Sachbezug-Konflikt macht keinen Sinn!“ Übrigens: Mit diesem Zitat habe ich Christian Lindner angesprochen und damit seine Aufmerksamkeit erreicht.

Mein Ziel ist es, in der Politik Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen gerecht werden und eben nicht verschiedene Arbeitgeber-Leistungen in einen Interessenkonflikt bringen.

Der Stellenwert von Gesundheit sollte meines Erachtens die den aktuellen Zeiten erforderliche und angepasste Aufmerksamkeit bekommen. Meine Argumente an die Politik, für neue Rahmenbedingungen für die Unternehmen: Durch bessere Förderung der betrieblichen Krankenversicherung profitiert der Staat in mehrfacher Hinsicht. Die Gesundheitskosten werden durch präventive Maßnahmen gesenkt, die Produktivität der Arbeitnehmer gesteigert, das öffentliche Gesundheitssystem entlastet und der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt. Eine weitergehende politische Förderung der bKV könnte diese positiven Effekte noch verstärken und zur Sicherung einer gesunden, leistungsfähigen Gesellschaft beitragen.

Fazit des Gesprächs im Bundesfinanzministerium:

Überlegungen zu einer möglichen Reformierung der Sachbezüge wurden im Dialog andiskutiert. Es war ein sehr angenehmer offener Austausch mit gegenseitigen wertvollen Einblicken und Hinweisen. Dr. Weith schätzte das neu gewonnene Input aus der Praxis. Diese Aspekte wurden so in Kommissionen noch nicht beleuchtet. Für das Thema gäbe es derzeit keine Planungen und Initiativen.

Für Reformeckpunkte 2024 sind wir allerdings zu spät. So eine Anpassung ist nichts auf der Schnelle für die Gesetzgebung. Es bedarf zudem auch der Länderabstimmung.

Als Ergebnis des Gesprächs brachte Dr. Weith den Vorschlag eine „Initiative Sachbezugsreform“ einberufen zu wollen. Damit signalisiert das BMF seine Bereitschaft zum Brainstorming zur weiterführenden Vertiefung über mögliche Modernisierung, Vereinfachung, Bürokratieabbau und sprach davon, gleich Anfang 2025, gemeinsam mit weiteren Gesprächspartnern, nach Berlin einladen zu wollen. Vielen Dank Hr. Dr. Weith für das entgegengebrachte Verständnis.

Mein vorgebrachtes Anliegen ist also im BMF angekommen und hat somit Aufmerksamkeit in der höchsten politischen Ebene erzielt. Ich bin tatsächlich vorgedrungen, habe den gewünschten Termin bekommen und konnte zur Sensibilisierung beitragen. Wow – das ist etwas Besonderes!

Vielen Dank Herr Bundesminister Christian Lindner für das gehaltene Wort und das gegenseitige Vertrauen.Ich freue mich auf den weiterführenden Dialog im Ministerium, mich mit meiner unabhängigen Expertise einbringen zu dürfen und mich damit für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer gleichermaßen stark zu machen für verbesserte Rahmenbedingungen zur Förderung betrieblicher Krankenversicherungskonzepte

Fotos: Marco Scherbaum

 

Pressefoto_Bundesministerium der Finanzen_Senator h.c. Marco Scherbaum & Dr. Nils Weith_2024-09-13