Die von bKV-Spezialmakler Marco Scherbaum angeregte Sachbezugsreform innerhalb der betrieblichen Krankenversicherung nimmt konkretere Gestalt an. Jetzt greift auch das Bundesfinanzministerium das Thema auf.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) will ab Frühjahr 2025 in Fachgespräche einsteigen, in denen es auch um die steuerrechtliche Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) gehen wird. Das gab ein Ministeriumssprecher auf procontra-Anfrage jetzt bekannt. In die Gesprächsrunden sollen auch verschiedene Verbände miteinbezogen werden.
Dass das Ministerium sich dieser Thematik annimmt, ist auch ein Verdienst von bKV- Spezialmakler Marco Scherbaum (Geschäftsführer „Health for all”). Er hatte sich zusammen mit ALH-Vorstand Frank Kettnaker bei einem BMF-Besuch im Spätsommer für eine Sachbezugsreform innerhalb der betrieblichen Krankenversicherung ausgesprochen und die Gründung einer entsprechenden Initiative angeregt.
Mehr Flexibilität für Unternehmen
In Vorbereitung auf die angekündigten Fachgespräche haben Scherbaum und Kettnaker diverse Verbände zum Spitzentreffen eingeladen und gemeinsam in kleiner Runde ihre Reformvorschläge konkretisiert. Dabei wurde deutlich, dass die aktuellen Freigrenzen für Sachbezüge von 50 Euro dringend einer Erhöhung bedürfen, um die wachsenden Anforderungen der Arbeitswelt, insbesondere in den Bereichen Mobilität und Gesundheit, zu erfüllen. Anstelle bisheriger unterschiedlicher Freigrenzen könne auch über die Einführung eines attraktiven Freibetrags – gebündelt als ein jährliches Budget – nachgedacht werden, um eine höhere Flexibilität für Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig einen Effekt in Sachen Bürokratieabbau zu erzielen.
„Aus meiner Sicht ist die steuerrechtliche Einordnung zur 50-Euro-Freigrenze für Sachbezug nicht ausreichend, da sie für eine Vielzahl von Sachleistungen gilt und oft bereits ausgeschöpft ist“, so Scherbaum gegenüber procontra. „Es kann doch nicht sein, dass die bKV zum Beispiel in einen Topf mit Tankgutscheinen geworfen wird und somit in steuerrechtlicher Konkurrenz steht. Wir brauchen hier eigene Durchführungswege.“ Überlegenswert sei es auch, die Freigrenze durch einen Freibetrag zu ersetzen, da bei einem auch nur geringfügigen Überschreiten der Freigrenze immer der gesamte Betrag versteuert werden müsse. Dass das Platzen der Ampelkoalition die Initiative nachhaltigen ausbremsen könnte, glaubt Scherbaum nicht. Das Thema sei parteienunabhängig und bleibe deshalb davon unberührt auf der Agenda, meint er.
Quelle procontra Redaktion Achim Nixdorf | Artikel vom 26.11.2024:https://www.procontra-online.de/krankenversicherung/artikel/bundesfinanzministerium-greift-initiative-sachbezugsreform-auf